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Was ist bei der Anmeldung deines Hundes zur Gemeinde mitzunehmen:
- Sachkundenachweis
- Versicherung des Hundes
- Registrierung bei der Heimtierdatenbank
- Tierarztbestätigung ob kleiner/großer Hund
Grosse Hunde
Alle ab den 1.12.2024 neu angemeldeten Hunde, die ab dem vollendeten 12. Lebensmonat eine Widerristhöhe von 40cm und/oder ein Gewicht von 20kg erreicht haben (tierärztliche Feststellung) müssen eine Alltagstauglichkeitsprüfung ablegen.
Spezielle Rassen
Für spezielle Rassen (Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier, Tosa lnu) muss unabhängig von Größe und Gewicht eine Alltagstauglichkeitsprüfung erbracht werden (auch bereits angemeldete Hunde).